"Der Mythos: Die allgemeine Schulpflicht in Deutschland garantiert einen geordneten Schulbetrieb. Sie sorgt dafür, dass alle Kinder regelmäßig zur Schule gehen und erfüllt damit vor allem auch eine soziale Funktion. Denn gerade Kindern aus sozial schwachen Familien, in denen die Eltern sich wenig darum kümmern, ob ihr Nachwuchs zur Schule geht, verhilft sie - notfalls auch mit Bußgeldbescheiden oder in Härtefällen mit Polizeieinsatz - zu Bildung.
Die Wirklichkeit: Als die allgemeine Schulpflicht 1871 als Staatsaufgabe in ganz Deutschland eingeführt wurde, waren zwar auch soziale Argumente zu hören - Bildung sollte für das "einfache Volk" zur Verfügung stehen -, im Kern aber ging es um etwas anderes: Nun beanspruchte der Staat die Oberaufsicht über die Bildungseinrichtungen vollkommen für sich allein.
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Nicht nur in den USA, auch in Großbritannien, Dänemark, Österreich oder Finnland besteht keine Schulpflicht. Dort herrscht stattdessen Bildungs- oder Unterrichtspflicht. Das bedeutet: Wo auch immer ein Kind lernt, ob bei den Eltern, bei Privatlehrern oder älteren Geschwistern, regelmäßig wird von staatlichen Institutionen überprüft, ob der Wissensstand demjenigen an öffentlichen Schulen entspricht. Um dieses Stückchen Bildungsfreiheit in Deutschland herzustellen, müsste nicht einmal das Grundgesetz geändert werden. Dort ist zwar die staatliche Schulaufsicht verankert, von einer allgemeinen Schulpflicht aber ist nicht die Rede."
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